Kosten und Abrechnung
Die Praxis wird als Privatpraxis geführt. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine Kostenerstattung ist grundsätzlich möglich, sofern Psychotherapie bei einer psychologischen Psychotherapeutin zu den Leistungen Ihres Versicherungstarifs gehört. Umfang, Antragsverfahren und Erstattungshöhe unterscheiden sich je nach Versicherer.
Eine Klärung vor Therapiebeginn wird empfohlen.
Private Krankenversicherung · Beihilfe · Freie Heilfürsorge
Die Kosten werden i.d.R. übernommen.
Das Verfahren zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Kosten können sich je nach Kostenträger bzw. Versicherungstarif unterscheiden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweiligen Versicherer und fordern Sie die notwendigen Formulare zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie an.
Selbstzahler
Übernehmen Sie selbst die Kosten der Therapie, entfallen Antragsverfahren und formale Genehmigungsschritte;
zudem erfolgt keine Weitergabe einer Diagnose an einen Versicherer. Sie können den Behandlungsbeginn direkt und flexibel selbst bestimmen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte ist eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren möglich. Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP und auf Basis individueller Honorarvereinbarungen. Es entstehen die gleichen Kosten, ggf. zuzüglich eines Eigenanteils.
Die Kosten in der Übersicht
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Erstgespräch
GOP-Ziffer 812a
Faktor 2,8
Betrag 134,06€
Zuzahlung KEINE
Probatorik
bis zu 4 Diagnostikstunden
GOP-Ziffern 870 u. 801a
Faktoren 3,07 u. 2,3
Betrag 167,73€
Zuzahlung 33,52€
Kurzzeittherapie
Die ersten 24 Therapiestunden
GOP-Ziffern 812a u. 801a
Faktoren jeweils 2,3
Betrag 167,73€
Zuzahlung KEINE
Langzeittherapie
ab der 25. Therapiestunde
GOP-Ziffern 870 u. 801a
Faktoren 3,07 u. 2,3
Betrag 167,73€
Zuzahlung 33,52€